Politische Umsetzung

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Gemeinwohl-Bilanz als Standard

Die Gemeinwohl-Bilanz ist ein Instrument, mit dem eine werteorientierte, ethische Wirtschaftsweise gefördert wird. Ihre Wirkung und Bedeutung geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, um höchstmögliche Standards auch künftig sicherzustellen.


Zukunft mitgestalten

Vom Raubbau an natürlichen Ressourcen über die Klimaerwärmung bis zur immer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich - das Bewusstsein für ökologische und soziale Themen steigt, wie auch die Einsicht, dass wenn wir so weitermachen, die Zukunft unseres Planeten und der menschlichen Zivilisation auf dem Spiel steht.

Immer mehr Konsument*innen wünschen sich faire und nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen. Auch die gesetzlichen Anforderungen werden angehoben:
Ab 2017 wird die nicht-finanzielle Berichterstattung per EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) für Großunternehmen verpflichtend.

Die Gemeinwohl-Bilanz ist in gewisser Weise bereits die Weiterentwicklung von klassischem Corporate-Social-Responsibility-Management(CSR). Einerseits indem sie so umfassend konzipiert ist. Andererseits, weil es das einzige Instrument ist, das auch eine Bewertung des CSR-Engagements ermöglicht. Indem Gemeinwohl-Bilanzen heute bereits den gesetzlichen Anforderungen von morgen entsprechen, haben sie Vorbildwirkung. Indem sie Vorteile für sich und die Gesellschaft schaffen, werden Gemeinwohl-Pioniere zur treibenden Kraft für gesellschaftspolitische Entwicklungen und zukunftsweisende Wirtschaftspolitik.

Artikel von Armin Hipper und Gerd Hofielen: Icon Kriterien für einen guten CSR Report (256,2 KB)


EU-Richtlinie zu nicht-finanzieller Bilanzierung

Laut der EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) sind Großunternehmen in Europa seit 1. Januar 2017 zur Angabe nichtfinanzieller Informationen verpflichtet: Zielsetzung ist erhöhte Transparenz, speziell in Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innen-Belangen. Geschäftsverlauf und Auswirkungen sollen sichtbarer werden. Es ist zu erwarten, dass die verpflichtende nichtfinanzielle Bilanz-Erstattung von Großunternehmen auch eine positive Auswirkung auf kleine und mittelgroße Betriebe haben wird.

Die EU-CSR-Richtlinie wurde am 22. Oktober 2014 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Zielsetzung ist eine Abänderung der sogenannten CSR-Richtlinie (2013/34/EU). Eine innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie war  bis 6. Dezember 2016 vorgesehen. Vorbereitend hatte die Gemeinwohl-Ökonomie im Jahr 2015 entsprechende Stellungnahmen im deutschen und österreichischen Gesetzgebungsverfahren eingebracht, denn die Gemeinwohl-Bilanz zeigt vorbildhaft, wie wirksam eine solche Berichterstattung sein kann.

Artikel von Andrea Behm: Deutsches CSR-Gesetz: Mehr Schein als Sein,

Die Gemeinwohl-Bilanz 5.0 als Berichtsrahmen für nichtfinanzielle Erklärungen im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11.04.17 (Bundesgesetzblatt 2017 Teil I, Nr. 20, S. 802 - 814)

 


Gemeinwohl-Ökonomie als Vehikel: Etablierung eines ethischen Binnenmarkts in Europa

Christian Felber und Diego de Isabel la Moneda beim Hearing zur Gemeinwohl-Ökonomie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Richtungsweisend ist die Anerkennung der Gemeinwohl-Ökonomie und ihrer Potentiale durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in Brüssel. In seiner Plenarsitzung am 17. September 2015 wurde die Initiativstellungnahme zur Gemeinwohl-Ökonomie mit einer Mehrheit von 86% der Stimmen angenommen. Das positive Abstimmungsergebnis ist zugleich eine klare Aufforderung an die Europäische Kommission: Im Rahmen der neuen EU-Strategie für soziale Verantwortung sollen Unternehmen für den Nachweis höherer ethischer Leistungen künftig belohnt werden.
Das Abstimmungsergebnis der 168 abgegebenen Stimmen:

  • 144 Ja-Stimmen
  • 13 Nein-Stimmen
  • 11 Enthaltungen

EWSA Themen Seite inkl. Stellungnahme