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Deutsches CSR-Gesetz: Mehr Schein als Sein

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Eine Bestandsaufnahme und Stellungnahme von Andrea Behm

(Campaignerin und Expertin zur Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) und nichtfinanziellen Berichterstattung)

Am 10. März 2017 hat der deutsche Bundestag das lang erwartete CSR-Gesetz verabschiedet und ist damit mit dreimonatiger Verspätung seiner Pflicht zur Umsetzung der CSR-EU-Richtlinie 2014/95 nachgekommen. Wer die zu nächtlicher Stunde um 1:30 Uhr gehaltenen unterhaltsamen Reden der Bundestagsabgeordneten nachhören will, kann dies hier tun:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw10-de-berichtspflichten-unternehmen-csr/493972

Das CSR-Gesetz findet Eingang in das deutsche Handelsgesetzbuch (§§ 289a bis 289e HGB) und gilt rückwirkend ab dem 01.01.17. Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen also alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die mehr als 500 MitarbeiterInnen beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen, eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben und berichten über die Themen

  1. Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange und Sozialbelange
  2. Achtung der Menschrechte
  3. Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Der CSR-Bericht kann integriert im Geschäftsbericht, parallel zum Geschäftsbericht oder zeitlich nachgeordnet erstellt werden. 

Der CSR-Bericht bleibt ohne externe Überprüfung
Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahren hat die Gemeinwohl-Ökonomie immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig eine externe Überprüfung des CSR-Berichts ist. Leider hat der Gesetzgeber eine solche Pflicht nicht aufgenommen. Unternehmen, die eine externe Überprüfung jedoch freiwillig vornehmen, müssen das Prüfergebnis auch veröffentlichen. Nach welchem Standard die Unternehmen berichten, bleibt - leider - ihnen überlassen. 

Das Gesetz empfiehlt die Anwendung „nationaler, europäischer oder internationaler Rahmenwerke“ und verweist in seiner Begründung auf die acht (8) folgenden Rahmenwerke:

  1. Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen,
  2. Global Reporting Initiative (GRI),
  3. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK),
  4. Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem EMAS,
  5. UN Global Compact,
  6. UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und
  7. ISO 26000 und
  8. die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Wenn ein Unternehmen keines der empfohlenen Rahmenwerke nutzt, muss es dies begründen.

Was ist mit Unternehmen, die bereits nach der Gemeinwohl-Bilanz berichten?
Wir gehen davon aus, dass die Gemeinwohl-Bilanz mit ihren umfassenden Berichtsindikatoren mit dem CSR-Gesetz kompatibel ist. Die GWÖ versucht dazu noch ein juristisches Gutachten einzuholen. Hier schon vorab ein Vergleich, der das CSR-Gesetz mit der Gemeinwohl-Bilanz vergleicht.

Verbesserungsvorschläge der Gemeinwohl-Ökonomie

Auch wenn nun ein erster Schritt in Richtung verpflichtender Ethik-Bilanzierung getan ist, bleiben folgende von der GWÖ gemachten Verbesserungsvorschläge offen:

  1. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Berichtspflicht auch auf Familienunternehmen ab 250 MitarbeiterInnen,
  2. Verpflichtende Vorgabe aussagekräftiger und vergleichbarer Berichtsmodelle wie zum Beispiel die Gemeinwohl-Bilanz
    und
  3. klarere Kriterien, nach denen berichtet werden muss.

Was hat die Gemeinwohl-Ökonomie getan, um zu bewirken, dass diese Forderungen in die Gesetzgebung einfließen?

Die Gemeinwohl-Ökonomie hat in diesem Gesetzgebungsverfahren eng mit anderen NGOs wie German Watch, Oxfam, Amnesty International, WWF und dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen kooperiert. 

Sie hat 

  1. im Bundestag ein Parlamentarisches Frühstück veranstaltet und damit die Gemeinwohl-Ökonomie bei den Bundestagsabgeordneten aller Parteien weiter bekannt gemacht ,
  2. dem Gesetzgeber eine Unterstützungserklärung GWÖ-bilanzierender Unternehmen überreicht,
  3. eine Presseerklärung zum Entwurf der Bundesregierung veröffentlicht , die von der Tageszeitung taz aufgegriffen wurde ,
  4. ein GWÖ-Frühstück in Berlin zum Thema Berichtspflicht veranstaltet
  5. es geschafft, dass Christian Felber als Experte in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen und angehört wurde. Seine Stellungnahme findet sich hier: Stellungnahme Christian Felber zum CSR-Gesetz
  6. und last but not least abschliessend eine Presseerklärung zum verabschiedeten CSR-Gesetz veröffentlicht.

Jetzt wird es darum gehen, die Umsetzung des Gesetzes genau zu beobachten, die Ergebnisse zu evaluieren und in zwei bis drei Jahren eine Gesetzesänderung anzuregen.

Für diese Arbeit freuen wir uns immer über Spenden, mögen sie auch noch so klein sein:  
http://gwoe-bayern.org/spenden-dauerfoerderer/

Zum CSR-Gesetz haben wir hier einige Veröffentlichungen gesammelt:

Weitere Informationen gibt es bei
Andrea Behm, GWÖ Bayern, andrea.behm@ecogood.org